Die neue KV-Lehre ist konsequent auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Entscheidend ist deshalb nicht allein, was Lernende wissen, sondern ob sie dieses Wissen im Berufsalltag anwenden können. Das Qualifikationsprofil beschreibt, was Kaufleute nach ihrer Ausbildung beherrschen sollen. Das Qualifikationsverfahren – kurz QV – prüft, ob sie diese Anforderungen erfüllen. Doch was bedeutet das konkret?

In Kürze

  • Die neue KV-Lehre vermittelt Handlungskompetenzen, die Lernende dazu befähigen, ihr Wissen im Berufsalltag anzuwenden.
  • Das Qualifikationsprofil beschreibt die Fähigkeiten, die Kaufleute am Ende ihrer Ausbildung beherrschen sollen.
  • Das Qualifikationsverfahren überprüft diese Kompetenzen und berücksichtigt auch Leistungen aus der gesamten Lehrzeit.

Das Qualifikationsprofil: Was Kaufleute können müssen

Das Qualifikationsprofil beschreibt die Handlungskompetenzen, über die Kaufleute nach ihrer dreijährigen Ausbildung verfügen sollen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht allein das Fachwissen, sondern vor allem die Fähigkeit, dieses in unterschiedlichen beruflichen Situationen gezielt einzusetzen und anzuwenden.

Kaufleute sollen:

  • Selbstständig arbeiten: Sie verstehen betriebliche Zusammenhänge, kennen Strukturen und Abläufe und können Aufgaben eigenständig planen und umsetzen.
  • Professionell kommunizieren: Sie kommunizieren verständlich, situationsgerecht und sicher – mit Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Mitarbeitenden, sowohl schriftlich als auch mündlich.
  • Effizient handeln: Auch in anspruchsvollen Situationen und unter Zeitdruck arbeiten sie zuverlässig, sorgfältig und zielorientiert.
  • Analytisch denken: Sie recherchieren gezielt Informationen und Daten, werten diese aus, erstellen Analysen und Präsentationen und vermitteln ihre Erkenntnisse adressatengerecht.
  • Digital versiert arbeiten: Sie nutzen Programme wie Word, Excel oder Outlook sicher und bewegen sich routiniert in betriebseigenen digitalen Systemen.
  • Reflektiert lernen: Sie hinterfragen ihre Arbeit, setzen sich Ziele und entwickeln sich fachlich, persönlich und sozial laufend weiter.

Das Qualifikationsprofil beschreibt damit das Zielbild der Ausbildung: Es legt fest, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen eine ausgebildete Kauffrau oder ein ausgebildeter Kaufmann EFZ verfügen soll, um im Berufsalltag erfolgreich zu handeln.

Das Qualifikationsverfahren: Wie wird das Können geprüft?

Ob die Lernenden diese Anforderungen erfüllen, zeigt sich im Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung. Der Abschluss hängt dabei nicht von einer einzelnen Prüfung ab. In die Gesamtnote fliessen sowohl die Abschlussprüfungen als auch Leistungen aus der gesamten Lehrzeit und von allen drei Lernorten ein: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und Überbetriebliche Kurse.

So setzt sich die Abschlussnote zusammen:

  • 30% Praktische Arbeit nach Branchenvorgaben: In einer geleiteten Fallarbeit bearbeiten die Lernenden berufstypische Aufgaben. Dabei zeigen sie, dass sie ihr Wissen und ihre Kompetenzen in konkreten Situationen anwenden können. Die mündliche Prüfung dauert 50 Minuten, die Vorbereitungszeit nicht eingerechnet.
  • 30% Berufskenntnisse und Allgemeinbildung: In schriftlichen und mündlichen Prüfungen weisen die Lernenden nach, welche Kompetenzen sie an der Berufsfachschule erworben haben.
  • 40% Erfahrungsnoten: Dieser Bereich berücksichtigt die Leistungen der gesamten Lehrzeit. Die Hälfte entfällt auf die Semesterzeugnisnoten der Berufsfachschule. Je ein Viertel stammt aus den betrieblichen Kompetenznachweisen im Lehrbetrieb und den Kompetenznachweisen aus den Überbetrieblichen Kursen.

Das QV verbindet damit zwei Perspektiven: Es berücksichtigt die Leistungen während der gesamten Ausbildungszeit und prüft zugleich, ob die Lernenden ihr erworbenes Wissen und Können in konkreten beruflichen Situationen einsetzen können.

Bestanden ist das Qualifikationsverfahren, wenn sowohl die Praktische Arbeit als auch der Bereich Berufskenntnisse und Allgemeinbildung mindestens mit der Note 4.0 abgeschlossen werden (Fallnoten). Zusätzlich muss die Gesamtnote mindestens 4.0 betragen. Wer diese Anforderungen erfüllt, erhält das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis «Kauffrau/Kaufmann EFZ».

Über die Autorin

Vera Class
Berufsbildungsexpertin und Präsidentin der Prüfungskommission