Im Gesetz wird Mobbing an sich nicht definiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft versteht unter Mobbing: Handlungen im Arbeitsleben, die von einer Person oder einer Gruppe auf systematische Art gegen eine bestimmte Person ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus dem Arbeitsverhältnis.

In der Rechtsberatung erhalten wir viele Anfrage zu diesem Thema. So unterschiedlich die Vorgeschichten auch sind, alle Betroffenen möchten wissen, wie sie auf eine Mobbing-Situation reagieren sollen.

Wir empfehlen folgende Schritte:

Beobachten

Nicht immer, wenn wir etwas als Mobbing empfinden, ist es so gemeint. Es empfiehlt sich deshalb, das Verhalten aller Beteiligten – auch das eigene – zu beobachten und in einem Tagebuch oder Protokoll festzuhalten. Dabei hilft es, die effektive Situation möglichst sachlich oder objektiv zu beschreiben.

Gespräch suchen

Hat der oder die Betroffene die systematische Handlung identifiziert, kann es ratsam sein, die handelnde Person direkt auf das verletzende Verhalten anzusprechen. Man könnte sich höflich nach dem Grund eines bestimmten Verhaltens erkundigen. Dabei gilt es, Vorwürfe zu vermeiden. Wenn man beispielsweise beobachtet, dass man nie an eine bestimmte Sitzung eingeladen wird, könnte man offen nach dem Grund fragen.

Melden

Verbessert sich die Situation nicht und kommt der oder die Betroffene zum Schluss, dass er oder sie selbst nicht weiterkommt, folgt der nächste Schritt: Eine persönliche und schriftliche Meldung an die/den Vorgesetzte:n oder, wenn diese:r zu den Handelnden gehört, eine Hierarchiestufe weiter. Dabei empfehlen wir direkt die Handlung, die als persönliche Verletzung empfunden wird, sachlich zu beschreiben und an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden zu appellieren. Die Vorgesetzten müssen dann aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht etwas unternehmen, um die Situation zu untersuchen und allenfalls zu verbessern.

Mobbing aus juristischer Sicht

Aus juristischer Sicht ist die schriftliche Meldung wichtig, weshalb wir sie nebst dem persönlichen Gespräch empfehlen. Die Person, die ein Problem meldet, wird manchmal als Ursache des Problems betrachtet. Dies führt dazu, dass ‒ sei es, um keine Massnahmen ergreifen zu müssen oder weil diese nicht helfen ‒ schliesslich die «gemobbte» Person entlassen wird. Manchmal erfahren wir von Mobbing-Situationen erst nach erfolgter Kündigung. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Kündigung missbräuchlich war und ob allenfalls die gekündigte Person Anspruch auf eine Entschädigung hat. Die Beweispflicht obliegt dann den Arbeitnehmenden.

Aus diesem Grund betonen wir immer wieder, wie wichtig es ist, sich gut zu dokumentieren. Die empfohlenen Schritte sind nicht einfach, weshalb unser Team Ihnen gerne beratend zur Seite steht: kfmv.ch/zuerich-recht

Mobbing am Arbeitsplatz kann für Betroffene sehr einschneidend sein. Unser Rechtsdienst schätzt ein, wie damit umgehen.

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