Im Gesetz wird Mobbing an sich nicht definiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft versteht unter Mobbing: Handlungen im Arbeitsleben, die von einer Person oder einer Gruppe auf systematische Art gegen eine bestimmte Person ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstossens aus dem Arbeitsverhältnis.
2 Beiträge von Silvia Herranz Banz
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Kinder und deren (negative) Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
In der Rechtsberatung erreichen uns immer wieder Anrufe von Frauen, die ihren Mutterschaftsurlaub verlängern wollen. Nicht immer stimmen die Arbeitgebenden einem unbezahlten Urlaub zu, weshalb eine Kinderpause in Erwägung gezogen wird. Die Auswirkungen bei den Sozialversicherungen fallen stark für die zukünftige finanzielle Situation der Frau aus.