Smartphones sind auf vielen Baustellen im Land nicht mehr erlaubt, wie der Blick berichtete: „Ein privater Anruf hier, eine Whatsapp-Nachricht da: Am Arbeitsplatz ist die Ablenkung durch das Handy allgegenwärtig. Auf vielen Schweizer Baustellen soll damit aber Schluss sein. Jetzt gilt: Handy-Verbot beim Chrampfen!»

Dass es gefährlich werden kann, auf einem Baugerüst in schwindelerregender Höhe eine SMS zu beantworten, leuchtet ein, weshalb die Suva diese neue Regelung auch teilweise begrüsst. Doch auch in den sicheren vier Wänden der Bürowelt kann unerlaubter Handy-Gebrauch unerwünschte Folgen haben. Doch was ist denn überhaupt erlaubt – und was verboten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung von Mail und Handy ist rechtlich nicht verbindlich geregelt.
  • Eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ist deshalb zu empfehlen.
  • Der Arbeitgebende darf das private Surfen und Telefonieren verbieten. Ausnahme: bei Notfällen.
  • Ohne Einwilligung des Arbeitgebenden ist die private Nutzung des Druckers nicht erlaubt.
  • Wer Tiere an den Arbeitsplatz mitnehmen möchte, tut gut daran, dies mit dem Arbeitgebenden wie auch mit dem Team abzusprechen.

Detailliertere Angaben gibt es im Beitrag „Beruflich und privat – Was ist am Arbeitsplatz erlaubt?“.


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