Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) enthält kollektive Bestimmungen über das einzelne Arbeitsverhältnis. Mit ihm werden branchenspezifische Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt – etwa zu Lohn, Ferien, Krankheit oder Kündigung. Doch was bedeutet das in der Praxis?
In Kürze
- GAV können bessere Arbeitsbedingungen als die gesetzlichen Mindeststandards bieten – zum Beispiel mehr Ferien.
- Der GAV für die kaufmännischen Angestellten in Zürich sieht fünf Wochen Ferien vor, Lernende erhalten sechs Wochen.
- Zusätzliche Vorteile können etwa Mindestlöhne und eine Krankentaggeldversicherung umfassen.
Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sind im Obligationenrecht geregelt. Es gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. So sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass Arbeitnehmenden pro Dienstjahr mindestens vier Wochen Ferien zustehen; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es mindestens fünf Wochen.
Ein konkretes Beispiel dafür, wie ein GAV über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen kann, zeigt der Gesamtarbeitsvertrag für die kaufmännischen und kaufmännisch-technischen Angestellten sowie das Verkaufspersonal im Detailhandel zwischen dem Arbeitgeber Stadt Zürich und dem Kaufmännischen Verband Zürich. Er sieht generell fünf Wochen Ferien pro Jahr vor; Lernende erhalten sechs Wochen. Ab dem Kalenderjahr, in dem Arbeitnehmende das 60. Altersjahr vollenden, kommt ein zusätzlicher Ferientag hinzu; danach gibt es jedes Jahr einen weiteren Ferientag. Der GAV bietet zudem weitere Vorteile, etwa eine Krankentaggeldversicherung und Mindestlöhne ‒ sowohl für kaufmännische Angestellte als auch für das Verkaufspersonal.
Das Beispiel zeigt: Arbeitnehmende, die diesem GAV unterstehen, haben mehr Ferien und sind in zentralen Bereichen besser geschützt als Personen ohne entsprechenden GAV.
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