Bald stehen in unserem Kulturkreis Feiern und Feste mit meist üppigen Gelagen, Kerzenschein, Liedersingen und – mehr oder weniger – herausfordernden familiären Treffen an. Während dieser Tage stellt sich auch immer die Frage nach den gesetzlichen Feiertagen. Wir haben die Antworten.

Welche Tage sind Feiertage?

Das kantonale Gesetz schreibt den Arbeitgebern an Weihnachten und an Neujahr vor, dass sie ihren Angestellten Feiertage gewähren müssen. Im Kanton Zürich haben Angestellte in dieser Zeit einen Anspruch auf folgende arbeitsfreie Tage:

  • Weihnachtstag, 25. Dezember
  • Stephanstag, 26. Dezember
  • Neujahrstag, 1. Januar

Als ortsbezogener, lokaler Feiertag gilt in der Stadt Zürich – teilweise auch in der näheren Umgebung – aufgrund jahrzehntelanger Tradition der

  • Berchtoldstag, 2. Januar

Der Brauch, dass Mitarbeitende auch diesen Tag mit Familie, Freunden oder auf andere Weise – jedenfalls ohne Arbeitspflicht – geniessen können, leben Arbeitgeber jedoch immer weniger.

Als in der Stadt Zürich seit über 150 Jahren fest verankerter und weltoffener Berufsverband setzen wir uns dafür ein, dass der 2. Januar als arbeitsfrei erhalten bleibt. Wo dies aus betrieblichen Gründen schwierig ist, sollte den Mitarbeitenden daher zumindest an einem anderen Tag ein freier Tag gewährt werden.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Fällt der Feiertag auf einen sonst schon arbeitsfreien Tag (z.B. auf einen Sonntag), kann dieser nicht nachgeholt werden. Eine „Verschiebung“ eines solchen Feiertages ist deshalb kein Thema. Ende 2017 und Anfang 2018 fallen die oben genannten Feiertage auf den Montag und Dienstag – aus der Angestelltenperspektive also vorteilhaft.

Beschäftigte im Stundenlohn erhalten in der Regel keinen Lohn für die an Feiertagen ausfallende Arbeitszeit. Viele Unternehmen bezahlen diesen Mitarbeitenden als Ausgleich jedoch einen pauschalen Feiertagszuschlag auf den Stundenlohn.


Haben Sie Fragen zu den Feiertagen? Unser Rechtsdienst berät Sie gerne! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder stellen Sie Ihre Frage in den Kommentaren.