Darf ich mich als Autor:in aufführen, wenn der Text von ChatGPT stammt?

Es gibt verschiedene im Internet verfügbare Werkzeuge mit KI, also generativer künstlicher Intelligenz
(ChatGPT von OpenAI, Copilot von Microsoft, Gemini von Google, Grok von X etc.). Sie lassen sich für unterschiedlichste Zwecke nutzen, so beispielsweise zum Erstellen von Texten, als Inspiration zur Ideenentwicklung oder auch zur Korrektur oder Zusammenfassung von Texten.

Mittels der von den Nutzer:innen eingegebenen Aufgabenanforderungen, den sogenannten Prompts, generiert die KI einen Output (zum Beispiel einen Text), der typischerweise keine Quellenangaben enthält. Autor:in des Outputs sind nicht die Nutzer:innen, sondern die KI selbst. So verlangen z. B. die Nutzungsbedingungen von ChatGPT auch, dass der Output nicht als von einem Menschen generiert bezeichnet werden darf.

Wie verhält es sich mit dem urheberrechtlichen Schutz bei KI-generierten
Texten?

Der von ChatGPT generierte Output ist nicht an sich urheberrechtlich geschützt, weil dieser nicht mit hinreichender Mitwirkung eines Menschen kreiert wurde. Hingegen können Teile davon aus Werken stammen, die urheberrechtlich geschützt sind. Wenn man diese ohne Quellenangabe zitiert, verletzt man Urheberrecht. Da gemäss Nutzungsbestimmungen von ChatGPT die Nutzer:innen die Verantwortung für den generierten Output tragen, haften diese auch für eine allfällige Verletzung des Urheberrechts.

Generell ist Nutzer:innen einer KI zu empfehlen, beim Output sowohl den Namen des KI-Modells als auch das Veröffentlichungsjahr anzugeben (z. B. ChatGPT, OpenAI, 2024) und sich nur als Autor:in aufzuführen, sofern man es effektiv ist.


Haben Sie rechtliche Fragen zum Thema Beruf oder KI? Dann bu­chen Sie jetzt eine Be­ra­tung! Unsere Rechtsberater:innen sind gerne für Sie da.


Sie wollen mehr über KI erfahren? Dann lesen Sie unseren Blogbeitrag «KI mit Herz und Verstand einsetzen».