Der 25. Tag des Monats ist für Arbeitnehmende meist ein toller Tag – der Lohn trudelt auf dem Konto ein. Rund um den Lohn gibt es einige wissenswerte Fakten, die wir für Sie zusammengetragen haben.

Gemäss Duden ist der Lohn eine Bezahlung für geleistete Arbeit, die Arbeitnehmer:innen täglich, wöchentlich oder monatlich ausgezahlt wird. Eine einfache Sache so scheint es und doch ist der Lohn viel mehr: Tabu, Streitpunkt, Statussymbol, Lebensnotwendigkeit und vieles mehr. Wir finden es lohnt sich, mehr über Lohn zu wissen und erklären die wichtigsten Basics.

Icon_Lohnabrechnung

Arbeitgebende müssen Arbeitnehmer:innen gemäss OR Art. 323 b Abs. 1 eine schriftliche Lohnabrechnung bereitstellen. Die Lohnabrechnung muss den Brutto- und Nettolohn sowie Zuschläge und Lohnabzüge klar und detailliert ausweisen, so dass der/die Arbeitnehmer:in diese prüfen kann. Nachfolgend ein Beispiel einer Lohnabrechnung:

Icon_Zahltag

Gemäss Gesetz (OR 323 I) soll der Lohn, wenn keine kürzere Fristen oder andere Termine verabredet sind oder ein Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, jeweils Ende jedes Monats dem/der Arbeitnehmer:in ausbezahlt werden.


Icon_gesetzliche_Abzüge

Vom Bruttolohn werden folgende gesetzlichen Abzüge subtrahiert:

  • AHV-Beitrag 5.3%
  • ALV-Beitrag 1.1%
  • Pensionskasse: Abzug ist abhängig von Lohn und Alter des/der Arbeitnehmenden sowie dem Vorsorgeplan des/der Arbeitgebenden

Icon_gesetzliche Zulagen

Neben den Abzügen gibt es auch gesetzliche Zulagen wie:

  • Kinderzulagen
  • Zuschlag für vorübergehende Nachtarbeit von 25%
  • Lohnzuschlag von 50% für vorübergehende Sonntagsarbeit und für Arbeit an Feiertagen
  • Pikettentschädigung: Entschädigung der Bereitschaftszeit
  • Lohnzuschlag für Überzeitarbeit

Icon_13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wird ein 13. Monatslohn vertraglich zugesichert, gilt dieser als Lohnbestandteil und muss im vollen Umfang ausbezahlt werden. Ausnahme: Bei Bezug von unbezahltem Urlaub wird der 13. Monatslohn gekürzt.


Icon_variabler Lohn

Neben dem fixen Lohn gibt es variable Lohnbestandteile. Das bekannteste Beispiel ist ein variabler Bonus, welcher vor allem auf Management-Stufe ausbezahlt wird und an den individuellen sowie unternehmerischen Erfolg geknüpft ist.


Icon_Fringe Benefits

Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen. Im Unterschied zum oben erwähnten Bonus, welcher vom unternehmerischen oder individuellen Erfolg abhängig ist ist das bei Fringe Benefits nicht der Fall. Einige Beispiele:

  • Beteiligung am ÖV-Abo
  • Mehrleistungen an die Pensionskasse
  • Beteiligung am Fitness-Abo
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Verpflegungspauschalen
  • Zusätzliche Ferientage
  • Reduzierte Wochenarbeitszeit (z.B. 40h-Woche)

Icon_Zahlungspflicht

Der/die Arbeitgebende ist verpflichtet seinen/ihren Angestellten für die geleistete Arbeit einen Lohn zu bezahlen. Ist dies nicht der Fall, sollte das Gespräch gesucht und der/die Arbeitgeber:in schriftlich gemahnt werden. Unter Umständen kann die Arbeit dann eingestellt werden. Schlussendlich kann es gar zu einer Betreibung gegen den/die Arbeitgeber:in kommen.


Lohn ist also tatsächlich einiges mehr als «nur» die Zahl, welche am Ende des Monats auf Ihrem Konto erscheint. Vor allem bei einer Lohnverhandlung lohnt es sich, auch variable Lohnbestandteile sowie Fringe Benefits in Betracht zu ziehen. Als Sparring-Partner Ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen wir sie bei allen Fragen rund um den Lohn.


Icon_Lohnberatung_Rechtsberatung

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