Sie wollen im nächsten Jahr mehr Lohn? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken über eine realistische Lohnforderung zu machen und diese mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten zu besprechen. Mit diesen Tipps funktioniert’s.

Tipp 1 – Das richtige Timing

Weitere Tipps für die Lohnverhandlung: Beachte den Zeitpunkt der Verhandlung. Die meisten Unternehmen machen im 3./4. Quartal das Budget für das nächste Jahr.

In vielen Unternehmen wird im 3./4. Quartal des Jahres das Budget für das Folgejahr erstellt. Der optimale Zeitpunkt, um mit dem/der Vorgesetzten den Lohn zu verhandeln.

Tipp 2 – Vorbereiten und vorbereitet sein

Step #1: Vorgesetzte:n informieren

Warum?

Sie geben ihm/ihr damit die Option, sich ebenfalls vorzubereiten und vorab die nötigen Abklärungen zu treffen, falls er/sie Lohnentscheide nicht in eigener Kompetenz fällen kann.

Step #2

Was macht Sie für den Arbeitgeber wertvoll? Was haben Sie in den letzten Monaten geleistet? Notieren Sie Zahlen und Fakten, die Ihre Lohnforderung sachlich untermauern.

  • Positive interne und externe Rückmeldungen zu Ihrer Leistung
  • Herausforderungen/Projekte, die Sie erfolgreich gemeistert haben.
  • Zusätzlich übernommene Aufgaben
  • Erfolgreich abgeschlossene, jobrelevante Weiterbildungen

Tipp 3 – Entscheidende Lohnkriterien kennen

Die Höhe Ihres Lohns wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Alter
  • Erfahrung
  • Finanzlage des Unternehmens
  • firmeninterne Lohnstruktur
  • Betriebsgrösse
  • regionales Lohnniveau

Diese müssen Sie kennen und bei Ihrer Lohnberechnung und -forderung zwingend berücksichtigen.

Tipp 4 – Lohnpotenzial realistisch einschätzen

Nutzen Sie folgende Tools für Ihre Lohnberechnung:

Ratgeber «Löhne» des Kaufmännischen Verbands

Dieser gibt Ihnen eine erste Einschätzung, in welcher Lohnspanne Sie sich einordnen können.

Lohnrechner

Definieren Sie Ihr Lohnband mit einem realistischen Verhandlungsspielraum und einer Schmerzgrenze. Zudem ist es praktisch, wenn Sie mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen offen über den Lohn diskutieren können. Das hilft Ihnen zusätzlich, sich einzuordnen und gibt nochmals eine gewisse Orientierung.

Tipp 5 – Argumentieren

Klären Sie ihren Marktwert ab und argumentieren Sie im Gespräch mit konkreten Erfolgserlebnissen, neu übernommenen Aufgaben oder neu erworbenem Know-how. Hier einige Argumente:

  • Erweiterung des Aufgabengebietes und/oder der Verantwortlichkeit
  • Belegbare Resultate und erreichte Vorgaben
  • Kundenzufriedenheit sowie eine gute interne Zusammenarbeit
  • Finanzielle Einsparungen durch eigenen Einsatz
  • Funktion als Ratgeber:in/Mentor:in für Arbeitskolleginnen und -kollegen
  • Verstärktes «Commitment»/Engagement
  • Loyalität dem Unternehmen gegenüber
  • Neu dazu gewonnene Qualifikationen
  • Eigene Einstufung im Lohnmodell innerhalb des Unternehmens überprüfen.

Konkrete Erhöhungsvorschläge sollten Sie in Prozenten fordern. Der Grund? Zwei Prozent wirken weniger abschreckend als z.B. CHF 250.-.

Tipp 6 – Variable Lohnbestandteile einbeziehen

Wenn Sie merken, dass der Grundlohn nicht weiter verhandelbar ist, sprechen Sie über variable Lohnbestandteile.

  • Boni
  • Provisionen
  • Einmalzulagen
  • Fringe Benefits (z.B. Vergütung von Fahrspesen, ein Geschäftsauto, ein Mobiltelefon oder die Kostenübernahme/-beteiligung einer berufsbegleitenden Weiterbildung)

Tipp 7 – Konkrete Ziele vereinbaren

Falls es mit der Lohnerhöhung zum aktuellen Zeitpunkt nicht klappt:

  1. Vorgesetzte:n fragen, welche (realistischen) Ziele Sie erreichen bzw. welche Leistungen Sie erbringen müssen, um im nächsten Jahr mehr Lohn zu erhalten.
  2. Legen Sie gemeinsam klare Kriterien fest, wie das Erreichen dieser Ziele gemessen wird.

Damit schaffen Sie sich eine gute Ausgangslage für das nächste Jahresgespräch.


Don’ts

  • Mit persönlichen Verhältnissen argumentieren.
  • Klagen
  • Drohen
  • unsicheres Auftreten
  • unrealistische Forderungen

Der Extratipp – ab zum Profi

Lohnexpertin Petra Buck berät Sie rund um das Thema Lohn und stellt sicher, dass Sie gut vorbereitet ins Lohngespräch gehen.

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Autorin

Petra Buck

Lohnberatung
Kaufmännischer Verband Zürich


Fun Fact

In der Schweiz gibt es gleich drei Ortschaften mit Namen «Lohn».

Lohn GR, Ortschaft in der Gemeinde Muntogna da Schons im Kanton Graubünden

Lohn SH, politische Gemeinde im Kanton Schaffhausen

Lohn-Ammannsegg SO, politische Gemeinde im Kanton Solothurn

Wollen Sie noch mehr zum Thema Lohn erfahren? Lesen Sie unseren Artikel «Lohn: Alles, was Sie wissen müssen».