Die Vereinbarkeit von Job und Familie: Roman, Komödie, Thriller und Drama zugleich. Muss ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn mein Kind krank ist? Was steht Eltern (und auch «Nicht-Eltern» zu? Unser Rechtsdienst mit dem Überblick.

Welcome Earthside, kleines Wunder!

Die Geburt eines neuen Menschen ist ein Ereignis, welches Zeit in Anspruch nimmt. Doch wie viel Zeit sieht das Gesetz vor?

  • Mütter haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
  • Seit Januar 2021 steht auch Vätern ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zu. Dieser muss tage- oder wochenweise innert sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden.

Soweit so gut. Aber was, wenn sich der Arbeitgeber beim Vaterschaftsurlaub quer stellt oder im schlimmsten Fall gar mit einer Kündigung droht? Wir empfehlen, den Arbeitgeber auf das geltende Recht aufmerksam zu machen und diesem bei Bedarf den entsprechenden Gesetzesartikel vorlegen. Suchen Sie das Gespräch. Fragen Sie nach den Gründen der Weigerung und unterbreiten Sie je nach Antwort eigene Lösungsvorschläge (z.B. tageweiser Bezug des Vaterschaftsurlaubs).

Hallo Kita-Keime, hallo krankes Kind!

Mit dem Herbst kommen nicht nur die wunderbar farbigen Blätter, sondern auch die meist harmlosen Viruserkrankungen. Ein viraler Infekt pro Monat ist bei einem (Klein-) Kind normal. Multipliziert man das mit mehreren Kindern und rechnet mit ein, dass der Infekt auch auf die Eltern ¨überspringt… Ja genau: Jetzt klingeln die Alarmglocken.

Das Immunsystem Ihrer Familie können wir nicht stärken, aber Sie als Arbeitnehmer:in in Ihren Rechten stärken – das ist unser Fachgebiet.

  • Gemäss Gesetz haben Väter und Mütter Anspruch auf maximal zehn Tage pro Jahr bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist (beschränkt auf 3 Tage pro Ereignis).  Ein Familienmitglied mit gesundheitlicher Beeinträchtigung kann z.B. ein krankes Kind sein.
  • Daneben existiert das Recht auf (bezahlte) Betreuung eines kranken Kindes (grundsätzlich bis zu drei Tage pro Ereignis) im Rahmen des Arbeitsgesetzes.  

Haben Sie eine arbeitsrechtliche Frage? Bei unserem Rechtsdienst erhalten Sie die Antwort.


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