Das Arbeitszeugnis hat sich als wichtiges Dokument bei der Stellensuche etabliert und ist fester Bestandteil einer Bewerbung. Doch es gibt noch ein anderes Zeugnis – weniger bekannt aber mindestens genauso wichtig – die Rede ist vom Zwischenzeugnis. Hier erfahren Sie alles, was es darüber zu wissen gibt.

Das Arbeitszeugnis umfasst die Hauptaufgaben der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und die Bewertung der Leistung und des Verhaltens, zudem sind der Schlussformulierung Informationen über die Auflösung zu entnehmen.

Wer nicht bis zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine Beurteilung warten will oder kann, hat ein Recht auf ein Zwischenzeugnis. Bei einer beruflichen Neuorientierung – ob freiwillig oder nicht – ist ein Zwischenzeugnis unerlässlich oder zumindest sehr hilfreich. Es macht aber durchaus Sinn, in regelmässigen Abständen ein Zwischenzeugnis auch dann einzufordern, wenn aktuell keine Stellensuche absehbar ist. Was sollte beim Einfordern von Zwischenzeugnissen beachtet werden?

 

Daniel Tiboldi, Leiter Rechtsdienst des Kaufmännischen Verbands Zürich, hat für Sie eine Übersicht zusammengestellt:

 


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