Das Erfassen der Arbeitszeit ist ein sensibles Thema, das oft mit Kontrolle und Misstrauen in Verbindung gebracht wird. Hand aufs Herz: Haben Sie auch schon kurz die Wäsche aufgehängt, den Wocheneinkauf bestellt oder private E-Mails verschickt, während die Arbeitsuhr weiter tickte? Schummeln bei der Arbeitszeiterfassung, das kommt vor. Müssen Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden mehr kontrollieren? Oder ist Vertrauen doch besser?

In der Schweiz müssen Arbeitgebende die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden exakt erfassen. Dies dient vor allem dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, Überlastung zu vermeiden und Überstunden oder Überzeit abzugelten. Dabei wird nicht nur die effektive Arbeitszeit erfasst, sondern auch Pausen und Ruhezeiten. Die Erfassung der Arbeitszeit gehört zu den Pflichten der Arbeitgebenden, sie können diese Aufgabe jedoch an ihre Mitarbeitenden delegieren.

Was gilt als Arbeitszeit?

Arbeitszeiterfassung

Jene Zeit, während der Arbeitnehmende ihren Arbeitgebenden zur Verfügung stehen müssen; der reguläre Arbeitsweg zählt im Normalfall nicht dazu. Zur Arbeitszeit gehören hingegen blosse Präsenzzeiten, der Pikettdienst oder ‒ falls nötig ‒ der Kleiderwechsel im Betrieb. Wenn Mitarbeitende für ihre Arbeit Einsatzorte ausserhalb der Firma aufsuchen müssen, gilt die Wegzeit ebenfalls als Arbeitszeit. Werden währenddessen private To-dos erledigt, darf dies hingegen nicht erfasst werden.

… Kontrolle ist besser?

Wie ehrlich sind die Mitarbeitenden mit ihrer erfassten Arbeitszeit? Besorgen sie im Homeoffice nebenbei den Haushalt oder erledigen private Arbeiten am Computer und deklarieren dies als Arbeitszeit? Oder buchen sie umgekehrt nicht alle Stunden ein, um das veranschlagte Projektbudget nicht zu überschreiten? All das ist möglich. Dennoch sollte man bei genauerer Überlegung zu dem Schluss kommen, dass Kontrolle nicht die Lösung von heute ist.

Eigenverantwortlich und ergebnisorientiert

Vertrauen ist zeitgemäss. Eine vertrauensvolle Firmenkultur basierend auf Wohlwollen und gegenseitigem Respekt fördert die Ehrlichkeit bei der Arbeitszeiterfassung. Eine pragmatische Herangehensweise, was das Auf- und Abrunden weniger Minuten angeht, ist für beide Seiten wünschenswert.

Arbeitgebende tun sich einen Gefallen, wenn sie davon ausgehen, dass sich ihre Mitarbeitenden bei der Erfassung der Arbeitszeit korrekt verhalten. Nun gut, vielleicht stempeln sie tatsächlich für einmal nicht aus, wenn sie zu Hause eine Wäsche starten. Dafür schreiben sie aber auch die 15 Minuten nicht auf, wenn sie an ihrem freien Tag die Arbeitsmails auf dem Handy checken oder sich am Sonntagabend eine Übersicht über die morgigen To-dos verschaffen.

Schlussendlich geht es nicht einzig und allein um die erfassten Minuten und Stunden, sondern um das positive Resultat der geleisteten Arbeit.


Eine Übersicht über die rechtlichen Facts zum Thema «Arbeitszeit» zeigt Ihnen der folgende Artikel.


Eigene Fragen zu Arbeitszeit?

Die Jurist:innen unseres Rechtsdiensts helfen gerne weiter.