Für Arbeitnehmende wird es zunehmend einfacher, ihre Arbeit standortunabhängig auszuüben. Dieser Trend macht auch an den Landesgrenzen nicht Halt. Auf was müssen Arbeitnehmende und Arbeitgeber:innen achten, wenn das Homeoffice ins Ausland verlegt wird?

Arbeitsequipment und Arbeitsplatz

Wer für längere Zeit am anderen Ende des Globus arbeitet, sollte auch dort mit der erforderlichen digitalen Hardware ausgerüstet sein. Genügt für das Sichten von E-Mails normalerweise ein Laptop oder Mobiltelefon, wird für andere Arbeiten ein grosser Bildschirm benötigt, damit weiterhin produktiv gearbeitet werden kann. Am besten wird bereits im Vorfeld geklärt, ob es aus finanzieller Sicht Sinn macht, grosse Bildschirme an den Homeoffice-Arbeitsplatz im Ausland zu verfrachten oder ob solches Equipment besser direkt vor Ort gemietet oder erworben wird.

Weiter ist dafür zu sorgen, dass auch im Ausland-Homeoffice die ergonomischen Anforderungen an den Arbeitsplatz eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Arbeitgeber:innen. Doch ohne Mitwirkung der Arbeitnehmenden ist es schwierig, Gesundheitsschutzvor-schriften bei Homeoffice-Arbeit im Ausland korrekt umzusetzen.

Datenschutz und Datensicherheit

Arbeitnehmende, die Homeoffice-Arbeit im Ausland verrichten, müssen sich an die geltenden Vorschriften des Arbeitgebers in Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit halten. Technische Hilfsmittel wie Computer, Laptop und Mobiltelefon sind beim Verlassen des Arbeitsplatzes stets mit einem Passwort zu schützen.

Erreichbarkeitszeiten und Austausch mit Team und Vorgesetzten

Führungskräfte und Mitarbeitende sollten sich bei Homeoffice-Arbeit im Ausland regelmässig austauschen, je nach Bedarf auch zusammen mit dem ganzen Team. Ein regelmässiger Austausch trägt dazu bei, gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und erforderliche Massnahmen (zur Steigerung des Wohlbefindens der Arbeitnehmenden) rechtzeitig ergreifen zu können.

Remote work bedeutet normalerweise auch mehr Flexibilität für den Arbeitnehmenden. Diese sollte jedoch geregelt werden, in dem schriftlich vereinbart wird, zu welchen (fixen) Zeiten die Arbeitnehmenden erreichbar sind. Dies gilt auch bei Homeoffice-Arbeit im Ausland.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

In Europa gilt die 25-Prozent-Regel: Arbeitnehmende, die mehr als einen Viertel der Arbeitszeit im Homeoffice an ihrem Wohnsitz arbeiten, müssen Sozialversicherungsbeiträge im Wohnsitzstaat leisten. Zu beachten: Im Rahmen der Corona-Pandemie können Sonderregelungen die Situation rasch ändern. Vor Aufnahme einer Homeoffice-Tätigkeit im Ausland ist zu klären, ob die Unfall- und Krankentaggeld-Versicherung auch im entsprechenden Land greift. Ist dies nicht der Fall, so ist die Deckung (temporär) entsprechend zu erweitern.

Steuerliche Aspekte

In steuerlicher Hinsicht gilt es zu prüfen, ob im Ausland für den Homeoffice-Einsatz Quellensteuer zu entrichten ist und ob das Homeoffice bereits als Betriebsstätte gilt und damit die Arbeitgebenden Unternehmenssteuern im entsprechenden Land zu bezahlen haben.

Gerichtsstand

Schliesslich sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes Konsequenzen in Bezug auf den anwendbaren Gerichtsstand hat (Gerichtsstand im Land, in dem Homeoffice-Arbeit ausgeübt wird).


Fragen zu Workation und Homeoffice im Ausland?

Unser Rechtsdienst-Team hilft Ihnen gerne weiter und berät Sie umfassend, damit Ihrer Workation nichts mehr im Weg steht.