Sie wollen ein eigenes Start-up auf die Beine stellen? Dazu braucht es erstens eine gute Idee, zweitens ein starkes Team und drittens solide Finanzen. Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Unternehmensgründung beachten sollten. 

Grundsätzliches

  • Bauen Sie ein Team, dass einer starken Vision folgt, bereit ist, viel zu arbeiten und schnell zu lernen.
  • Achten Sie darauf, dass sich das Gründerteam in seinen Fähigkeiten ergänzt und Berufserfahrung mit Know-how auf dem jeweiligen Gebiet mitbringt.
  • Fehler und Rückschläge sind nicht zu vermeiden. Ansonsten fehlt Ihnen Innovationskraft und Schnelligkeit.
  • Entwickeln Sie eine Firmenkultur, welche den Umgang mit Fehlern und Rückschlägen beherrscht.
  • Früher Kundenkontakt ist wichtig. Wer sich für die erste Version seines Produktes nicht etwas schämt, hast zu lange gewartet.
  • Die beste Idee ist nur ein kleiner Teil des Erfolgs. Der Grossteil ist einfach nur harte Arbeit.

Rechtliches

  • Ihr gefestigter Businessplan mit den vereinigten Strategien und Zielen dient als Grundlage weiterer Planungskonzepte.
  • Planen Sie eine nachhaltige Finanzierung mit einem Liquiditätsplan und die nachhaltige Finanzkontrolle
  • Prüfen Sie, ob der Firmenname bereits vergeben ist oder die Bezeichnung mit einer ähnlichen Firma kollidiert. (zefix.ch)
  • Dringend empfiehlt sich, einen Auftrag zur verbindlichen Abklärung beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister aufzugeben.
  • Die Firma hat zur Eintragung ins Handelsregister zudem den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und ist später so zu verwenden, wie sie im Register eingetragen wurde.
  • AG oder GmbH? Wählen Sie die passende Rechtsform.
  • Lassen Sie die Gründungsdokumente notariell beglaubigen und legen Sie diese beim kantonalen Handelsregisteramt am Sitz des Unternehmens vor.
  • Die 1. Säule (AHV/IV/EO) ist für sämtliche Arbeitnehmende zwingend, die 2. Säule (BVG) für jene mit einem jährlichen Einkommen von CHF 21’150 (Stand: 1.1.2018).
  • Inhaber von AGs und GmbHs gelten versicherungstechnisch als unselbstständig. Somit sind Sie zur Leistung der AHV/IV- und EO-Beiträge verpflichtet und unterstehen der beruflichen Vorsorge.
  • Erzielen Sie einen Umsatz von über CHF 100’000, ist die Mehrwertsteuer abzurechnen. Dies ist bei der Steuerverwaltung anzumelden.
  • Als Kapitalgesellschaften unterliegen sowohl AG und die GmbH der Gewinn- und Kapitalsteuer.

Lesen Sie mehr zum Thema Start-Up in der aktuellen Ausgabe des Wir Kaufleute März / April 2018.