Gesetze legen in der Schweizer Arbeitswelt nur das Minimum fest. Für Arbeitnehmende entscheidet sich die Qualität ihrer Arbeitsbedingungen jedoch oft dort, wo über diese gesetzlichen Mindeststandards hinausgegangen wird. Genau hier setzt die Sozialpartnerschaft an. Sie schafft verbindliche Standards, die in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgeschrieben werden.