Der Lehrvertrag verpflichtet beide Seiten: Der Ausbildungsbetrieb muss die lernende Person fachgemäss für einen Beruf ausbilden, während die lernende Person dafür Arbeit im Dienst des Arbeitgebers leistet. Für die fachliche Ausbildung im Betrieb sind die Berufs- und Praxisbildner:innen verantwortlich. Sie sind die Hauptansprechpersonen für Lernende, sowohl bei fachlichen wie auch bei organisatorischen Fragen.
