„Ich will nicht“, „das ziehe ich nicht an“, „ich möchte nicht in die Schule“; so startet der Tag vieler Eltern mit Kindern im Schulalter. Daran gewöhnen sich Eltern mehr oder weniger. Aber was passiert, wenn berufstätige Eltern ihre 5 Wochen Ferien bezogen haben, der Schulferiensaldo des Nachwuchses aber noch bei weitem nicht abgebaut ist? Haben berufstätige Erziehungsberechtigte in diesem Fall einen Anspruch auf mehr Ferien bei der Arbeit?

Erholungsfaktor Ferien

Nein. Berufstätige Eltern von Kindern im Betreuungsalter haben natürlich keinen Anspruch auf mehr Ferien, wenn ihr Ferienkontingent aufgebraucht ist. Dies auch dann nicht, wenn der vollgepackte Alltag den Eltern bereits so viel abverlangt hat, dass sie schon lange vor den geplanten Ferien Ferienreife erlangt haben. Denn Kinder sind so unberechenbar wie das Wetter (in der Schweiz), da stürmt es schnell einmal, auch wenn man dies gerade nicht erwartet. So gerät die Zeitplanung ohne Weiteres schon bei Tagesbeginn aus den Fugen, wenn sich der schulpflichtige Nachwuchs partout weigert, sich vom Bett in Richtung Schule zu bewegen. Und je mehr Zöglinge zusammen den Aufstehprozess hinterfragen, desto anstrengender wird es. Zieht dann noch eine Warmfront auf, und muss der nicht um die Ecke wohnende Grossvater für die ad hoc Betreuung des fiebergeplagten Knirpses einspringen, dann wird schnell klar, warum sich berufstätige Eltern oft schon früh ungemein auf erholsame Ferien freuen. Erholsam sind Ferien vor allem dann, wenn in dieser Zeit die Fremdbetreuung für die Kinder maximiert wird. Das heisst, die Ferien werden auf die Zeit gelegt, in der das Kind nicht kita- oder schulfrei hat. Das machen verantwortungsvolle Eltern jedoch nur mit grosser Zurückhaltung – nicht nur aus erziehungstechnischen Gründen, sondern auch deshalb, weil dann für die vollen 13 Wochen Schulferien eine Fremdbetreuungslösung für die Kinder gefunden werden müsste. Eine Herkulesaufgabe!

13 gegen 5

Es gibt wohl kaum ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitenden 13 Wochen Ferien gewährt, damit diese zusammen mit ihrem Nachwuchs deren Schulferiensaldo abbauen können. Viel mehr bekommen Eltern einen Schüttelfrost, wenn sie daran denken, dass bei fünf Wochen Ferien noch ganze zwei Monate verbleiben, in der eine Ferienbetreuung bzw. ein Ferienangebot für die Kinder aufgegleist werden muss. Da hilft auch nicht, dass einige Eltern dies bereits in der Kita üben konnten, weil sich diese das Ferienregime der Volksschule zum Vorbild gemacht hat. Es mag also gut sein, dass viele berufstätige Eltern von Kindern im Betreuungsalter am 11. März 2012 bei der Abstimmung zur Volksinitiative für sechs Wochen Ferien Nein gesagt haben (66,5% Neinstimmen). Denn sechs Wochen Ferien bei 13 Wochen Schulferien wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heissen Stein gewesen.

100 Millionen Franken Anstossfinanzierung für die Kinderbetreuung

Berufstätige Eltern (und vor allem solche, die es noch werden wollen) haben daher anfangs dieses Monats mit Wohlgefallen die Nachricht aufgenommen, dass das Parlament beschlossen hat, dass Kantone und Gemeinden über fünf Jahre hinweg für die Kinderbetreuung rund 100 Millionen Franken Anstossfinanzierung erhalten sollen. Insbesondere deshalb, weil von diesen 100 Millionen 15 Millionen für Projekte verwendet werden sollen, mit denen die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern zugeschnitten werden. Das heisst, neben schulergänzenden Angeboten sollen vor allem auch Ferienbetreuungsangebote geschaffen werden; also Angebote, auf die berufstätige Eltern angewiesen sind, wenn sie für die meist 8-9 Wochen „überschüssige“ Schulferienzeit ihrer Kleinen eine Betreuungslösung suchen müssen.

Familienfreundliche Angebote im Betrieb

Bis die Angebote tatsächlich erarbeitet und von den lösungssuchenden Eltern in Anspruch genommen werden können, sind diese auf einen Arbeitgeber angewiesen, der Hand bietet bei der Suche nach schulferienverträglichen Lösungen. Hat der Arbeitgeber für solche Notwendigkeiten kein Verständnis, so ist es an den Mitarbeitenden, dem Vorgesetzten aufzuzeigen, inwieweit auch der Betrieb von flexiblen Lösungen profitieren kann. Tipps, wie Sie als Arbeitnehmer dabei am besten vorgehen, finden Sie in unserem soeben erschienen Pocket Guide Beruf & Kind. Daneben enthält der Guide viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere auch rechtlicher Natur. Hier geht es zum Pocket Guide.

Was ist Ihre Meinung zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Schulkinder in der Schulferienzeit? Was haben Sie für Lösungen mit Ihrem Arbeitgeber getroffen? Sagen Sie es uns.